Mitnahme von Rollstuhl (faltbar) auf Fahrradträger erlaubt?

Viele von euch haben unterwegs auch ein Zweirad dabei, hier kann man sich darüber austauschen
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Bikerxxl
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Mitnahme von Rollstuhl (faltbar) auf Fahrradträger erlaubt?

#1 Beitrag von Bikerxxl » 15. Mai 2012, 17:42

Hallo,der Titel besagt schon mein Problem.
Ich möchte einen Faltrollstuhl mit ca. 12kg Gesamtgewicht auf meinem Fahrradträger (für 3 Fahrräder ausgelegt) transportieren. Gibt es da rechtliche Bedenken?
Besteht da ggf. eine ABE zum ausschließlichen Transport von Fahrrädern oder ist der Träger für jegliches, gut befestigtes Gepäck zu nutzen?
Danke und Gruß
Eberhard

Louis
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#2 Beitrag von Louis » 15. Mai 2012, 17:54

Hallo Eberhard,

da ja auch Transportboxen häufig auf Fahrradträgern montiert werden, sehe ich hier keine Bedenken.

Und ein Rollstuhl ist ja eher ein Fahrrad, als ne Box.:D

Gruß

Stephan

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oldpitter
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#3 Beitrag von oldpitter » 15. Mai 2012, 19:11

Kurz und bündig: Keine rechtliche Bedenken - richtige Befestigung vorausgesetzt.
LG Peter

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Louis
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#4 Beitrag von Louis » 15. Mai 2012, 19:14

oldpitter hat geschrieben:Kurz und bündig: Keine rechtliche Bedenken - richtige Befestigung vorausgesetzt.
Sorry,

dass ich nicht so "kurz und Bündig" war!

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oldpitter
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#5 Beitrag von oldpitter » 15. Mai 2012, 19:21

:oops: wollte deine richtige Antwort nur bekräftigen
(zur "Beruhigung/Versicherung" des Fragestellers)
Die erste Antwort ist berechtigt ausführlich 8)

Wenn hier einer (manchmal) in Erklärungen "schwafelt", dann bin ICH das :''>
LG Peter

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Bikerxxl
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#6 Beitrag von Bikerxxl » 15. Mai 2012, 21:42

...deshalb mag ich dieses Forum so. Immer ein nettes Wort für den anderen!
Danke für die schnellen Antworten. Kann man sicher auch irgendwo in Gesetzen oder Richtlinien nachlesen oder?
Gruß Eberhard

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oldpitter
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#7 Beitrag von oldpitter » 15. Mai 2012, 22:24

Das Wichtigste im § 22 der StVO
nicht aber explizite, dass man auch andere Ladung als Fahrräder auf dem Fahrradträger transportieren darf.
Es wird hauptsächlich in Rechtssätzen aufgeführt, was verboten ist.
Was alles erlaubt ist (der große Rest), würde ein Gesetz sprengen. 8)
LG Peter

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#8 Beitrag von Bikerxxl » 16. Mai 2012, 07:37

"Was alles erlaubt ist (der große Rest), würde ein Gesetz sprengen. Cool"
Das macht Sinn. Danke soweit. Das erleichtert erheblich die Gepäck-Unterbringung für unseren Urlaub.
Jetzt geht es nur noch darum, einen leichten Behälter (Klappkiste, Tasche oder so) zu finden, um den Rolli nicht so eindrecken zu lassen. Werd mal den Zubehörmarkt durchforsten.
Vielen Dank aus Quickborn!
Eberhard

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Edgar
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#9 Beitrag von Edgar » 16. Mai 2012, 07:47

Hallo Bikerxxl

Ich möchte nicht schulmeisterisch auftreten, denke aber auch bitte an die seitliche Ladungssicherung. Immer wieder sieht man Gepäckstücke auf dem Fahrradträger, die nach hinten sehr gut gesichert sind. Aber gegen seitliches Verrutschen ..... naja .... mindestens bei mir gehen da öfters die Nackenhaare hoch.
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