Werden Blitzerwarner legalisiert?
- Pfalzcamper
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Werden Blitzerwarner legalisiert?
Man darf gespannt sein, wie lange darueber diskutiert wird und ob es zu einem Ergebnis fuehrt:
http://www.google.com/search?q=wird%20b ... egalisiert
Dabei wuerde mich interessieren, ob eigentlich jemals einer von Euch diesbezueglich im In- oder Ausland verwarnt oder gar zur Kasse gebeten wurde.
Ich kenne bislang niemanden - genauso wenig wie ich schonmal von irgend jemandem gehoert haette, dass er fuers telefonieren ohne Freisprecheinrichtung zahlen durfte.
Liegt entweder daran, dass mein Bekanntenkreis so korrekt ist :lol: oder dass eben fuer die Aufarbeitung solcher Kleindelikte keine Zeit bleibt.
http://www.google.com/search?q=wird%20b ... egalisiert
Dabei wuerde mich interessieren, ob eigentlich jemals einer von Euch diesbezueglich im In- oder Ausland verwarnt oder gar zur Kasse gebeten wurde.
Ich kenne bislang niemanden - genauso wenig wie ich schonmal von irgend jemandem gehoert haette, dass er fuers telefonieren ohne Freisprecheinrichtung zahlen durfte.
Liegt entweder daran, dass mein Bekanntenkreis so korrekt ist :lol: oder dass eben fuer die Aufarbeitung solcher Kleindelikte keine Zeit bleibt.
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht gleich......
Die Behörden selbst stellen vereinzelt Warnschilder mit der Warnung:
"Vorsicht, Radarmessung" auf.
Es ist auch tatsächlich eine "Krücke", dass Navis mit den Geräten, die vor den Radarstrahlen selbst warnen, gleichgesetzt werden.
(Und nur diese Geräte sind ursprünglich mit Sanktionen belegt)
Wer argumentiert, dass nun auch ein Navi ein Gerät ist, mit dem man
vor Radar gewarnt werden kann, - entspr. Software vorausgesetzt -
der müsste dann auch das Autoradio unter Sanktionen stellen.
Da wird regional nämlich auch vor Blitzern, MOBILEN sogar, gewarnt....
MICH stören aber diese Diskussionen und Geräte nicht, ICH fahre eh nie schneller, als erlaubt.
Die Behörden selbst stellen vereinzelt Warnschilder mit der Warnung:
"Vorsicht, Radarmessung" auf.
Es ist auch tatsächlich eine "Krücke", dass Navis mit den Geräten, die vor den Radarstrahlen selbst warnen, gleichgesetzt werden.
(Und nur diese Geräte sind ursprünglich mit Sanktionen belegt)
Wer argumentiert, dass nun auch ein Navi ein Gerät ist, mit dem man
vor Radar gewarnt werden kann, - entspr. Software vorausgesetzt -
der müsste dann auch das Autoradio unter Sanktionen stellen.
Da wird regional nämlich auch vor Blitzern, MOBILEN sogar, gewarnt....
MICH stören aber diese Diskussionen und Geräte nicht, ICH fahre eh nie schneller, als erlaubt.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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Werden Blitzewarner legalisiert ?
Hi,
ich unterstelle und behaupte, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer an die Regeln bzw. Verkehrsvorschriften halten, die man/frau ihnen in der Fahrschule beigebracht hat. Nach der Führerscheinprüfung kommt bei einigen Artgenossen leider der wahrliche Charakter zum Vorschein.
Egoismus, Abbau von Aggressionen, Wichtigkeitsgetue (Angeberei), Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen, Alkoholprobleme (Drogen)
etc., etc. pp.
Diese asozialen Artgenossen, die uns alltäglich im Straßenverkehr gefährden, müssen beobachtet, kontrolliert und zur Kasse gebeten werden. Letztendlich muß dieses asoziale Gesindel aus der "Fahrgemeinschaft" ganz oder zumindest mal vorübergehend ( zur eigenen Denkpause!!) ausgeschlossen werden. Ich bin also gegen eine Legalisierung der Blitzewarner !!
(Auch wenn es mal den "Ottonormalverbraucher", der ich ja auch bin, trifft). Im Gegenteil. Ich befürworte sogar höhere Strafen (Verwarngelder bzw. Bußgelder), wie sie in unseren Anreinerstaaten üblich sind.
Fazit: Erziehung bei einem Erwachsenen geht m.E. nur noch über den Geldbeutel. Leider
Gruß
Frankia
ich unterstelle und behaupte, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer an die Regeln bzw. Verkehrsvorschriften halten, die man/frau ihnen in der Fahrschule beigebracht hat. Nach der Führerscheinprüfung kommt bei einigen Artgenossen leider der wahrliche Charakter zum Vorschein.
Egoismus, Abbau von Aggressionen, Wichtigkeitsgetue (Angeberei), Gleichgültigkeit gegenüber den Mitmenschen, Alkoholprobleme (Drogen)
etc., etc. pp.
Diese asozialen Artgenossen, die uns alltäglich im Straßenverkehr gefährden, müssen beobachtet, kontrolliert und zur Kasse gebeten werden. Letztendlich muß dieses asoziale Gesindel aus der "Fahrgemeinschaft" ganz oder zumindest mal vorübergehend ( zur eigenen Denkpause!!) ausgeschlossen werden. Ich bin also gegen eine Legalisierung der Blitzewarner !!
(Auch wenn es mal den "Ottonormalverbraucher", der ich ja auch bin, trifft). Im Gegenteil. Ich befürworte sogar höhere Strafen (Verwarngelder bzw. Bußgelder), wie sie in unseren Anreinerstaaten üblich sind.
Fazit: Erziehung bei einem Erwachsenen geht m.E. nur noch über den Geldbeutel. Leider
Gruß
Frankia
Re: Werden Blitzewarner legalisiert ?
....und DAS ist schon der erste Fehler in deinem Beitrag.Frankia hat geschrieben:Hi,
ich unterstelle und behaupte, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer an die Regeln bzw. Verkehrsvorschriften halten, die man/frau ihnen in der Fahrschule beigebracht hat......
ICH behaupte, dass es nur wenigen (ca 10 %) Autofahrern gelingen wird,
eine Fahrt von etwa 45 Minuten OHNE einen Fehler/Verstoß gegen die StVO
zu überstehen.
Die Frage ist nur: Wie schwerwiegend war der Fehler
War es Absicht/Vorsatz oder andere Umstände wie z.B. auch
"unglückliche" Beschilderung
...und die sollen alle "gemeinschaftsschädigend" sein?
Ich denke, da ist jemand im Eifer des Gefechts oder auch
durch Unkenntnis über das Ziel hinaus geschossen.
Unbeachtet davon akzeptiere (nicht teile!) ich den Standpunkt: die Sanktionen könnten ruhig höher ausfallen....
Natürlich gibt es SIE auch, die Verkehrsraudi.....
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
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Werden Blitzerwarner legalisiert ?
Hi Oldpitter,
ich gehe mal "Schritt für Schritt" Deiner Antwort nach.
1. Also, ich habe im Jahre 1966 meinen Führerschein "gemacht".
Würde ich diese Prüfung heute wiederholen "müssen", würde ich glatt durchfallen !! (Jeder möge mal einen heutigen Fragebogen in die Hand nehmen und durchlesen !!) Bei uns hier auf dem Land gibt es "Gott sei Dank" nicht die Reichhaltigkeit von Verkehrszeichen. Die Verkehrszeichen, die es hier gibt, regeln den Verkehr und das Zusammenleben der Verkehrsteilnehmer und nicht die Unfallschwerpunkte, die jährlich Verkehrstote fordern (merkst Du den Unterschied, Oldpitter ??)
2. Die Verkehrszeichen bezgl. der vorgeschriebenen Geschwindigkeit haben sich seit meiner Fahrprüfung nicht verändert. Kann sie mit Weitsichtbrille erkennen und richte mich dementsprechend nach ihnen !! (Habe das in der Fahrschule so gelernt!!) Eine unglückliche Beschilderung habe ich in puncto "Geschwindigkeitsbeschränkung" noch nie feststellen können
3. Ich unterscheide zwischen "Verkehrszeichen zur Regelung der Hausordnung" und "Verkehrszeichen zur Vermeidung von Unfallopfern " (und Ausgrenzung deren Täter, die ich als asoziales Gesindel betitelt habe)
Hallo Oldpitter, bin ich mit diesem Beitrag Deines Erachtens immer noch "im Eifer des Gefechts" bzw. durch "Unkenntnis" über das Ziel hinausgeschossen ??
Gruß
Frankia
ich gehe mal "Schritt für Schritt" Deiner Antwort nach.
1. Also, ich habe im Jahre 1966 meinen Führerschein "gemacht".
Würde ich diese Prüfung heute wiederholen "müssen", würde ich glatt durchfallen !! (Jeder möge mal einen heutigen Fragebogen in die Hand nehmen und durchlesen !!) Bei uns hier auf dem Land gibt es "Gott sei Dank" nicht die Reichhaltigkeit von Verkehrszeichen. Die Verkehrszeichen, die es hier gibt, regeln den Verkehr und das Zusammenleben der Verkehrsteilnehmer und nicht die Unfallschwerpunkte, die jährlich Verkehrstote fordern (merkst Du den Unterschied, Oldpitter ??)
2. Die Verkehrszeichen bezgl. der vorgeschriebenen Geschwindigkeit haben sich seit meiner Fahrprüfung nicht verändert. Kann sie mit Weitsichtbrille erkennen und richte mich dementsprechend nach ihnen !! (Habe das in der Fahrschule so gelernt!!) Eine unglückliche Beschilderung habe ich in puncto "Geschwindigkeitsbeschränkung" noch nie feststellen können
3. Ich unterscheide zwischen "Verkehrszeichen zur Regelung der Hausordnung" und "Verkehrszeichen zur Vermeidung von Unfallopfern " (und Ausgrenzung deren Täter, die ich als asoziales Gesindel betitelt habe)
Hallo Oldpitter, bin ich mit diesem Beitrag Deines Erachtens immer noch "im Eifer des Gefechts" bzw. durch "Unkenntnis" über das Ziel hinausgeschossen ??
Gruß
Frankia
Re: Werden Blitzewarner legalisiert ?
Sehe ich genau so.oldpitter hat geschrieben: ICH behaupte, dass es nur wenigen (ca 10 %) Autofahrern gelingen wird,
eine Fahrt von etwa 45 Minuten OHNE einen Fehler/Verstoß gegen die StVO
zu überstehen.
Die Frage ist nur: Wie schwerwiegend war der Fehler
War es Absicht/Vorsatz oder andere Umstände wie z.B. auch
"unglückliche" Beschilderung
...und die sollen alle "gemeinschaftsschädigend" sein?
Ich denke, da ist jemand im Eifer des Gefechts oder auch
durch Unkenntnis über das Ziel hinaus geschossen.
Unbeachtet davon akzeptiere (nicht teile!) ich den Standpunkt: die Sanktionen könnten ruhig höher ausfallen....
Natürlich gibt es SIE auch, die Verkehrsraudi.....
Dies gilt auch für die Geschwindigkeiten.
Ich möchte von mir behaupten, dass ich immmer gemäß den Vorschriften versuche zu fahren. Aber das klappt nicht immer und ist auch menschlich. Ich stelle mal die Behauptung auf, dass jeder in seinem Autofahrerleben schon öfter sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hat, wenn nicht bewusst, dann unbewusst. Irgendwann ist man unaufmerksam und stellt fest - sch.. ich bin zu schnell (oder zu langsam). Und dann gibt es noch z.B. die Straßen mit Tempo 30, die so aussehen als wären er innerstädtische Durchgangsstrassen oder ähnliche Dinge.
Dazu kommen noch die unbekannten gegenden, in denen wir mal etwas suchen. Es liegt in der Natur des Menschen, sich nicht auf mehrere Dinge gleichzeitig zu 100% zu konzentrieren. Also bleibt etwas auf der Strecke, z.B. das 100%ge beachten der Verkehrszeichen.
Und da ist es schon mal hilfreich, wenn jemand warnt.........
Ich kenne solche unglücklichen Beschilderung schon zu hauf aus Ballungscentren. Und dann gibt es noch die schon angesprochenen einfache Unaufmerksamkeit, die jeden überfallen kann.Francia hat geschrieben:2. Die Verkehrszeichen bezgl. der vorgeschriebenen Geschwindigkeit haben sich seit meiner Fahrprüfung nicht verändert. Kann sie mit Weitsichtbrille erkennen und richte mich dementsprechend nach ihnen !! (Habe das in der Fahrschule so gelernt!!) Eine unglückliche Beschilderung habe ich in puncto "Geschwindigkeitsbeschränkung" noch nie feststellen können
Ich glaube nicht, dass auch Du noch nie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hast - vielleicht nicht bewusst, sonder unbewusst.
Re: Werden Blitzewarner legalisiert ?
Also mehr Frauen an's Steuer, die sind multitasking fähigAndy10 hat geschrieben:Es liegt in der Natur des Menschen, sich nicht auf mehrere Dinge gleichzeitig zu 100% zu konzentrieren.
Bei uns um die Ecke war vor kurzer Zeit eine ganze Dorf-Hauptstraße auf 30 km/h begrenzt, da dort Markierungsarbeiten stattfanden.
Natürlich nicht am Wochenende.
Wir sind da etwa mit 40 km/h durchgefahren und fanden das auch angemessen. Ich möchte den kennenlernen der da genau 30 km/h fährt.
Oder lieber nicht!
Gruß
Günther
Dethleffs Advantage T 6951
(at ) Frankia
Ich schrieb auch nicht von Fragebogen (Theorie) ich schrieb von praktischem Fahren.
Das besondere an "Unfallschwerpunkten" ist häufig: Es sind keine "normalen" Gefahrenstellen.
Eine "normale" Gefahrenstelle könnte man ja mit dem entsprechenden Verk.Z. versehen und damit vor der Gefahr warnen.
Die werden da aufgestellt, wo auch der aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht - oder nicht rechtzeitig die Gefahr erkennen kann.
Die Verkehrszeichen bezgl. der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gehören zur Gruppe der Streckenverbote.
Alleine die Frage: Wie lange gilt denn so eine Geschwindigkeitsbegrenzung,
wird so manchen in Staunen versetzen......
Die schon mehr "ketzerische" Frage:
Gilt ein Streckenverbot (Geschw.Begrenzung) auch nach einem Kreisverkehr weiter?
wird manchen in Bedrängnis bringen......
Wer alle die Regeln bezüglich GeschwBegrenzung (Streckenverbote) beherrscht, kann trotzdem in Bedrängnis kommen.
Ein Beispiel, in dem etwas Phantasie gefordert wird:
Du fährst auf einer Landstr außerhalb geschlossener Ortschaft.
Vor dir ein großer LKW, den du irgendwann überholst, da er ja nur max. 60 km/h fahren darf.
Deine Geschwindigkeit steigert sich während dem Überholen auf ca. 85 km/h
Nach dem Einscheren bemerkts du nach meinetwegen 800 m einen roten BLITZ
Was ist geschehen? Der LKW hat ein Geschwindigkeitsstreckenverbot am Straßenrand verdeckt, und dieses wurde genau zu dem Zeitpunkt passiert, als du links neben dem LKW warst.
....ist nur EIN Beispiel.....
"unglückliche" Beschilderung ist zum Beispiel folgende Variante, die nicht gerade selten zu sehen sind:
Nach einer Einmündung wird ein Streckenverbot (70 km/h) wiederholt, nach weniger als 100m gibt es ein neues (50 km/h)
Der unerfahrene (junge) Autofahrer beschleunigt zunächst, um im besten Fall sofort wieder zu Verzögern, im ungünstigen Fall ist er noch kurz nach dem Schil (50 km/h) zu schnell, also "Gemeinschaftsschädigend"????
Du siehst also, DAS Thema ist zu komplex, als dass man es mit
"Stammtischparolen" fair bearbeiten kann......
Ich schrieb auch nicht von Fragebogen (Theorie) ich schrieb von praktischem Fahren.
DAS machen ALLE Verkehrszeichen, nicht nur die bei euch....Frankia hat geschrieben: Die Verkehrszeichen, die es hier gibt, regeln den Verkehr und das Zusammenleben der Verkehrsteilnehmer und nicht die Unfallschwerpunkte, die jährlich Verkehrstote fordern ......
Das besondere an "Unfallschwerpunkten" ist häufig: Es sind keine "normalen" Gefahrenstellen.
Eine "normale" Gefahrenstelle könnte man ja mit dem entsprechenden Verk.Z. versehen und damit vor der Gefahr warnen.
Die werden da aufgestellt, wo auch der aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht - oder nicht rechtzeitig die Gefahr erkennen kann.
Die Verkehrszeichen bezgl. der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gehören zur Gruppe der Streckenverbote.
Alleine die Frage: Wie lange gilt denn so eine Geschwindigkeitsbegrenzung,
wird so manchen in Staunen versetzen......
Die schon mehr "ketzerische" Frage:
Gilt ein Streckenverbot (Geschw.Begrenzung) auch nach einem Kreisverkehr weiter?
wird manchen in Bedrängnis bringen......
Wer alle die Regeln bezüglich GeschwBegrenzung (Streckenverbote) beherrscht, kann trotzdem in Bedrängnis kommen.
Ein Beispiel, in dem etwas Phantasie gefordert wird:
Du fährst auf einer Landstr außerhalb geschlossener Ortschaft.
Vor dir ein großer LKW, den du irgendwann überholst, da er ja nur max. 60 km/h fahren darf.
Deine Geschwindigkeit steigert sich während dem Überholen auf ca. 85 km/h
Nach dem Einscheren bemerkts du nach meinetwegen 800 m einen roten BLITZ
Was ist geschehen? Der LKW hat ein Geschwindigkeitsstreckenverbot am Straßenrand verdeckt, und dieses wurde genau zu dem Zeitpunkt passiert, als du links neben dem LKW warst.
....ist nur EIN Beispiel.....
"unglückliche" Beschilderung ist zum Beispiel folgende Variante, die nicht gerade selten zu sehen sind:
Nach einer Einmündung wird ein Streckenverbot (70 km/h) wiederholt, nach weniger als 100m gibt es ein neues (50 km/h)
Der unerfahrene (junge) Autofahrer beschleunigt zunächst, um im besten Fall sofort wieder zu Verzögern, im ungünstigen Fall ist er noch kurz nach dem Schil (50 km/h) zu schnell, also "Gemeinschaftsschädigend"????
Du siehst also, DAS Thema ist zu komplex, als dass man es mit
"Stammtischparolen" fair bearbeiten kann......
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Junge Vögel singen von Freiheit
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Werden Blitzerwarner legalisiert ?
Hi Oldpitter,
danke für Deine Ausführungen. Zeigt sich mal wieder, dass wir ein demokratisches System haben, wo alle Bürger mit ihrer Kritik, ihren Vorstellungen und mit ihren persönlichen Meinungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können; um eben diese Politik mit zu gestalten.
Deine Bemerkung "Stammtischparolen" sind hoffentlich nicht auf meine Person bezogen, oder ?? Anbei noch diese Seite:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/po ... 07,5691097
Ich persönlich bleibe dabei: Verkehrsteilnehmer, die permanent nur ihre eigenen Interessen verfolgen (aus welchen Gründen auch immer) sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehören aus dem Verkehr gezogen.
PS: Fahre mit dem Womo durch eine Autobahnbaustelle. Tempo 60 oder 80 ist vorgeschrieben und wird meinerseits mittels Tempomat eingegeben.
Jeder von Euch kennt diese Situation. Und ???
Tja, werde laufend überholt.
Noch Fragen ?????
danke für Deine Ausführungen. Zeigt sich mal wieder, dass wir ein demokratisches System haben, wo alle Bürger mit ihrer Kritik, ihren Vorstellungen und mit ihren persönlichen Meinungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können; um eben diese Politik mit zu gestalten.
Deine Bemerkung "Stammtischparolen" sind hoffentlich nicht auf meine Person bezogen, oder ?? Anbei noch diese Seite:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/po ... 07,5691097
Ich persönlich bleibe dabei: Verkehrsteilnehmer, die permanent nur ihre eigenen Interessen verfolgen (aus welchen Gründen auch immer) sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehören aus dem Verkehr gezogen.
PS: Fahre mit dem Womo durch eine Autobahnbaustelle. Tempo 60 oder 80 ist vorgeschrieben und wird meinerseits mittels Tempomat eingegeben.
Jeder von Euch kennt diese Situation. Und ???
Tja, werde laufend überholt.
Noch Fragen ?????
Werden Blitzerwarner legalisiert ?
Hi,
am 24.10.2012 findet wieder ein "Blitz-Marathon" statt.
Und zwar gleichzeitig in NRW, Niedersachsen und in den Niederlanden.
http://www.polizei-nrw.de/artikel__2877.html
Kann diese Aktion nur begrüßen.
Schade nur, dass vor diesen "Blitzern" (also mit Angabe der jeweiligen Standorte) im Internet gewarnt wird.
Wer schon mal einen guten Freund oder Angehörigen aufgrund der asozialen Verhaltensweise eines Verkehrsteilnehmers verloren hat bzw. in der Notfallseelsorge tätig war bzw ist, der kann mich/uns sicherlich besser verstehen. Es geht m.E nicht um ein versehentliches Fehlverhalten eines "Ottonormalverbrauchers", sondern um Personen mit permanentem asozialen Verhalten im Straßenverkehr, die (noch) im Besitz eines legitimen Ausweises (Führerschein) sind.
Gruß
Frankia
am 24.10.2012 findet wieder ein "Blitz-Marathon" statt.
Und zwar gleichzeitig in NRW, Niedersachsen und in den Niederlanden.
http://www.polizei-nrw.de/artikel__2877.html
Kann diese Aktion nur begrüßen.
Schade nur, dass vor diesen "Blitzern" (also mit Angabe der jeweiligen Standorte) im Internet gewarnt wird.
Wer schon mal einen guten Freund oder Angehörigen aufgrund der asozialen Verhaltensweise eines Verkehrsteilnehmers verloren hat bzw. in der Notfallseelsorge tätig war bzw ist, der kann mich/uns sicherlich besser verstehen. Es geht m.E nicht um ein versehentliches Fehlverhalten eines "Ottonormalverbrauchers", sondern um Personen mit permanentem asozialen Verhalten im Straßenverkehr, die (noch) im Besitz eines legitimen Ausweises (Führerschein) sind.
Gruß
Frankia
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