TÜV - Infos
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Hallo zusammen,
hier eine nette Zusammstellung des TÜV - Süd zu vielen Fragen von Campern.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_122.PDF
hier eine nette Zusammstellung des TÜV - Süd zu vielen Fragen von Campern.
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TÜV-infos
Hallo "Breckman",
schöne Info !
Kurz und bündig das Wesentliche beschrieben !
Nicht nur für Neueinsteiger !!
Das Verkehrszeichen 253 (Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge/WOMO über 3,5 to) hat uns z.B stets irritiert.
Nach einer Reise wollten wir uns immer schlau machen.
Dabei blieb es aber auch, bis dato.
Doch nun ist alles klar
Gruß
Frankia
schöne Info !
Kurz und bündig das Wesentliche beschrieben !
Nicht nur für Neueinsteiger !!
Das Verkehrszeichen 253 (Verkehrsbeschränkung für Fahrzeuge/WOMO über 3,5 to) hat uns z.B stets irritiert.
Nach einer Reise wollten wir uns immer schlau machen.
Dabei blieb es aber auch, bis dato.
Doch nun ist alles klar
Gruß
Frankia
Stimmt, die Infos helfen weiter.
Allerdings habe ich beim Querlesen ein paar Schwächen entdeckt:
So sind die Ausführungen zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt irreführend, da sie nicht die per 2007 eingeführte Regelung wiedergeben.
Auch einen Hinweis auf die bei WoMo über 3,5to mitzuführende zusätzliche Sicherheitsausstattung (Hinterlegkeil für Rad, Warnleuchte) sowie die bei WoMo >3,5 to mit Anhänger geltenden Geschwindigkeitsbestimmungen sucht man vergebends.
Ist schon schlimm wenn man immer alles haben will
Allerdings habe ich beim Querlesen ein paar Schwächen entdeckt:
So sind die Ausführungen zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt irreführend, da sie nicht die per 2007 eingeführte Regelung wiedergeben.
Außerdem sind die Angaben zum TÜV-Intervall bei WoMo >3,5 Tonnen unvollständig (ab einem Alter von 72 Monaten jährliche Prüfung).snoopy hat geschrieben:Zum 01.01.2007 gab es eine Änderung der Vorschriften zum Betrienb der Gasanlage während der Fahrt. Ziel war eine Vereinheitlichung der Regeln in der EU.menzian hat geschrieben:Kann ich also meine Heizung beim Fahren anmachen, obwohl ich nur einen normalen Flaschenanschluß habe? Ich wäre überrascht.Pfalzcamper hat geschrieben:Bestandsschutz bedeutet, dass neue Gesetzeslagen bisher gueltige Wirksamkeiten nicht rueckwirkend aendern, sondern nur fuer Neufahrzeuge ab dem Datum des neuen Gesetzes Gueltigkeit besitzen.
Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.2007 die mit einem einfachen Druckminderer oder auf gleicher Technik basierender Mehrflaschenanlage ausgestattet sind, darf die Gasanlage in D während der Fahrt betrieben werden, in F jedoch nicht. Die Regelungen für andere Länder habe ich jetzt nicht in Erinnerung.
Bei Fahrzeugen die nach dem Stichtag erstmals zugelassen wurden, darf mit der zuvor beschriebenen Technik in der gesamten EU die Gasanlage während der Fahrt NICHT betrieben werden.
Soweit im Fahrzeug ein System wie der SecuMotion von Truma betrieben wird, darf die Gasanlage in der ganzen EU während der Fahrt betrieben werden.
So, ich hoffe ich habe das jetzt so alles richtig wiedergegeben wie ich es mir 2007 angelesen habe.
Auch einen Hinweis auf die bei WoMo über 3,5to mitzuführende zusätzliche Sicherheitsausstattung (Hinterlegkeil für Rad, Warnleuchte) sowie die bei WoMo >3,5 to mit Anhänger geltenden Geschwindigkeitsbestimmungen sucht man vergebends.
Ist schon schlimm wenn man immer alles haben will
- Ruhrpottrecke
- Senior Member
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- Registriert: 22. Nov 2010, 09:57
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Als "Insider" hätte ich auch noch einen Link: TÜV Reisemobil-Ratgeber
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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