jährlicher Unterbodenschutz
jährlicher Unterbodenschutz
Da wir noch Garantie haben, TEC, lassen wir jedes Jahr alle anfallenden Inspektionsarbeiten vom Händler machen.
Beim Vorgängermodell und damals anderem Händler, war der Unterbodenschutz, schwarzes Sprühmaterial.
Diesmal konnte ich nicht erkennen, ob am Fahrzeug diese, mir berechnete, Arbeit, auch ausgeführt wurde, da kein schwarzes material zu sehen war.
Auf meine Anfrage bezüglich dieser Arbeit, wurde mir erklärt, es wäre ein farbloses Spray benutzt worden.
Auf Firmenanfrage bei TEC wurde mir gesagt, das Mittel wäre schwarz.
Wer hat nun Recht, hat man mir nur Arbeiten berechnet die überhaupt nicht ausgeführt wurden? Wie kann ich das kontrollieren.Wer kann mir weiterhelfen und kennt sich aus.
Danke
LG bonny
Beim Vorgängermodell und damals anderem Händler, war der Unterbodenschutz, schwarzes Sprühmaterial.
Diesmal konnte ich nicht erkennen, ob am Fahrzeug diese, mir berechnete, Arbeit, auch ausgeführt wurde, da kein schwarzes material zu sehen war.
Auf meine Anfrage bezüglich dieser Arbeit, wurde mir erklärt, es wäre ein farbloses Spray benutzt worden.
Auf Firmenanfrage bei TEC wurde mir gesagt, das Mittel wäre schwarz.
Wer hat nun Recht, hat man mir nur Arbeiten berechnet die überhaupt nicht ausgeführt wurden? Wie kann ich das kontrollieren.Wer kann mir weiterhelfen und kennt sich aus.
Danke
LG bonny
Ich würde mir das farblose Mittel in der Verpackung/Dose zeigen lassen.
Da dann nachlesen, ob das Mittel wirklich farblos ist
UND den Namen des Mittelchen notieren.
Bei Tec nachfragen, ob dann auch dieses Mittel so vorgesehen ist.
Und nun vermute ich mal.....
Der gesunde Menschenverstand sagt:
Ich würde als Werkstatt kein Mittel einkaufen, das farblos ist.
Wie sollen meine Mitarbeiter denn so erkennen, dass auch wirklich
LÜCKENLOS alles eingesprüht ist?
Ich müsste doch annehmen, dass mehr als nötig aufgesprüht wird,
um sicher zu stellen, dass kein Fleckchen ausgelassen wird!
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass für diesen Zweck (unterbodenschutz)
ein farbloses Mittel verwendet wird.
Anders verhält es sich bei Imprägnierungen von textilen Materialien!
Solches Imprägniermittel ist aber als Holzschutzunterboden ungeeignet.
Da dann nachlesen, ob das Mittel wirklich farblos ist
UND den Namen des Mittelchen notieren.
Bei Tec nachfragen, ob dann auch dieses Mittel so vorgesehen ist.
Und nun vermute ich mal.....
Der gesunde Menschenverstand sagt:
Ich würde als Werkstatt kein Mittel einkaufen, das farblos ist.
Wie sollen meine Mitarbeiter denn so erkennen, dass auch wirklich
LÜCKENLOS alles eingesprüht ist?
Ich müsste doch annehmen, dass mehr als nötig aufgesprüht wird,
um sicher zu stellen, dass kein Fleckchen ausgelassen wird!
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass für diesen Zweck (unterbodenschutz)
ein farbloses Mittel verwendet wird.
Anders verhält es sich bei Imprägnierungen von textilen Materialien!
Solches Imprägniermittel ist aber als Holzschutzunterboden ungeeignet.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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vielen Dank für deine rasche Antwort.
Leider haben wir mit der Werkstatt noch mehr Probleme. Wir haben uns einen SOG einbauen lassen. Haben das Fahrzeug abgeholt, und als mein Mann die Toilette rausnimmt, vor Ort, steht die Wanne, in der die Toilette steht, völlig unter Wasser. Monteur bekommt nen roten Kopf, hat Chef gemacht..............
na prima, nun haben wir im Innenraum Feuchtigkeit . Wieweit das Wasser bereits in den Boden gelaufen ist, können wir nicht feststellen, aber erahnen. Die Meßwerte sprechen Bände. Nun haben wir 1 Woche die Heizung laufen lassen, die Messwerte sind besser geworden. Allerdings haben wir mal die Schrauben um die Toilette gelöst und die sind jetzt stark angerostet.
Das Angebot der Werkstatt, vom Rechnungsbetrag 50,00€ zu erstatten kam prompt. Aber da war die Sache vom Unterbodenschutz noch nicht bemerkt worden. ich denke mal, wir werden das aussitzen. bezahlt haben wir noch nicht.
lg Bonny
Leider haben wir mit der Werkstatt noch mehr Probleme. Wir haben uns einen SOG einbauen lassen. Haben das Fahrzeug abgeholt, und als mein Mann die Toilette rausnimmt, vor Ort, steht die Wanne, in der die Toilette steht, völlig unter Wasser. Monteur bekommt nen roten Kopf, hat Chef gemacht..............
na prima, nun haben wir im Innenraum Feuchtigkeit . Wieweit das Wasser bereits in den Boden gelaufen ist, können wir nicht feststellen, aber erahnen. Die Meßwerte sprechen Bände. Nun haben wir 1 Woche die Heizung laufen lassen, die Messwerte sind besser geworden. Allerdings haben wir mal die Schrauben um die Toilette gelöst und die sind jetzt stark angerostet.
Das Angebot der Werkstatt, vom Rechnungsbetrag 50,00€ zu erstatten kam prompt. Aber da war die Sache vom Unterbodenschutz noch nicht bemerkt worden. ich denke mal, wir werden das aussitzen. bezahlt haben wir noch nicht.
lg Bonny
Wenn dies alles so zutrifft, dann würden bei mir alle rote Lampen angehen. Da ist Mißtrauen vorprogrammiert und auch meiner Meinung nach angebracht.
Wie bereits Peter geschrieben hat, Mittelchen zeigen lassen und ganz öffentlich (provokatorisch) abfotografieren. Schließlich ist das Euer Geld, das ihr dort läßt. Was meinst Du was dann passiert ....
Wie bereits Peter geschrieben hat, Mittelchen zeigen lassen und ganz öffentlich (provokatorisch) abfotografieren. Schließlich ist das Euer Geld, das ihr dort läßt. Was meinst Du was dann passiert ....
WoMo ist mein neues Heim.
- Langertriumph
- Senior Member
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- Registriert: 14. Jun 2009, 13:44
- Wohnort: Sendenhorst
Hallo bonny
Auf gar keinen Fall bezahlen, und ich würde einen Vereidigten Sachverständigen zu Rate ziehen. Es kann nicht sein das du mit einem Wasserschaden, der ja wohl entstanden ist, mit 50 Euro abgefunden werden sollst.
Dann kann der auch gleich Überprüfen was das für ein "Unterbodenschutz" sein soll.
Die Firma hat wohl, durch den Fusch mit der SOG, einen Schaden verursacht, also bist DU derjenige der Geld verlangen kann, bzw eine Fachmännische Reparatur des Schadens.
Selbst mit deiner Aktion die Heizung laufen zu lassen wirst du die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Holz bekommen. Wie Edgar schon geschrieben hat, es würden Alle Roten Lampen angehen.
Das ist ja echt der Hammer.
Auf gar keinen Fall bezahlen, und ich würde einen Vereidigten Sachverständigen zu Rate ziehen. Es kann nicht sein das du mit einem Wasserschaden, der ja wohl entstanden ist, mit 50 Euro abgefunden werden sollst.
Dann kann der auch gleich Überprüfen was das für ein "Unterbodenschutz" sein soll.
Die Firma hat wohl, durch den Fusch mit der SOG, einen Schaden verursacht, also bist DU derjenige der Geld verlangen kann, bzw eine Fachmännische Reparatur des Schadens.
Selbst mit deiner Aktion die Heizung laufen zu lassen wirst du die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Holz bekommen. Wie Edgar schon geschrieben hat, es würden Alle Roten Lampen angehen.
Das ist ja echt der Hammer.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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Niesmann-Bischoff 8000 I
Wir haben am Montag einen Termin bei einer anderen Werkstatt (TEC Händler)zur Nachkontrolle. Nun haben wir auch erfahren, das TEC auch mit dem U-Schutz ein Prüfsiegel verschickt, das du dann ins "Autoscheckheft" klebst, bzw die Werkstatt, welches das Mittel aufbringt.
Mal sehen, was bei dieser Kontolle dann rauskommt.
Gestern erhielten wir eine Antwort von unserem Händler. Er wäre ja versichert und bei späteren Folgeschäden durch das Wasser würde er dafür gerade stehen! Und, er habe sein Unterbodenmittel, das farblos ist, nach TEC Richtlinien aufgebracht! Nur, TEC arbeitet mit schwarzen Mitteln.....! Das haben TEC mir in einer Mail auch bestätigt.
..........und, er habe uns nicht hintergagen! Nun ja, das wird sich rausstellen.
LG Bonny
Wünsche ein schönes WoE
Mal sehen, was bei dieser Kontolle dann rauskommt.
Gestern erhielten wir eine Antwort von unserem Händler. Er wäre ja versichert und bei späteren Folgeschäden durch das Wasser würde er dafür gerade stehen! Und, er habe sein Unterbodenmittel, das farblos ist, nach TEC Richtlinien aufgebracht! Nur, TEC arbeitet mit schwarzen Mitteln.....! Das haben TEC mir in einer Mail auch bestätigt.
..........und, er habe uns nicht hintergagen! Nun ja, das wird sich rausstellen.
LG Bonny
Wünsche ein schönes WoE
- Langertriumph
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- Registriert: 14. Jun 2009, 13:44
- Wohnort: Sendenhorst
Moin bonny
Das klingt ja schon etwas gemäßigter. Bei mir klingeln immer die Alarmglocken wenn ich von Wasser im Wohnmobil höre. Wenn er für die Folgeschäden aufkommt, ist ja alles in Ordnung.
Wenn er schon schreibt das er Versichert ist klingt das schon fast wie ein Schuldanerkenntnis.
Ich wünsche euch viel Glück bei der Aktion, und Berichte mal wie es ausgegangen ist.
Das klingt ja schon etwas gemäßigter. Bei mir klingeln immer die Alarmglocken wenn ich von Wasser im Wohnmobil höre. Wenn er für die Folgeschäden aufkommt, ist ja alles in Ordnung.
Wenn er schon schreibt das er Versichert ist klingt das schon fast wie ein Schuldanerkenntnis.
Ich wünsche euch viel Glück bei der Aktion, und Berichte mal wie es ausgegangen ist.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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Niesmann-Bischoff 8000 I
Hm, hier sollte eigentich das Foto sein.
ich kriegs nicht hin und probiers einfach mal anders.
Wir waren heute bei einem anderen Vertragshändler von TEC.
hier ist nix von wegen eingesprüht..............der dunkle Fleck wurde heute aufgesprüht um den Unterschied zu sehen..
und hier haben wir einfach mal weiter geschaut. Hier müsste doch wenigstens etwas zu erkennen sein, oder?
Was kostet ein Sachverständiger? Wegen ca 100,00 Euro hier zu klagen , da haben wir auch keine Lust zu. Nur, diese nicht geleistete Arbeit auch noch zu zahlen?
LG bonny
ich kriegs nicht hin und probiers einfach mal anders.
Wir waren heute bei einem anderen Vertragshändler von TEC.
hier ist nix von wegen eingesprüht..............der dunkle Fleck wurde heute aufgesprüht um den Unterschied zu sehen..
und hier haben wir einfach mal weiter geschaut. Hier müsste doch wenigstens etwas zu erkennen sein, oder?
Was kostet ein Sachverständiger? Wegen ca 100,00 Euro hier zu klagen , da haben wir auch keine Lust zu. Nur, diese nicht geleistete Arbeit auch noch zu zahlen?
LG bonny
oldpitter hat geschrieben:Ich würde mir das farblose Mittel in der Verpackung/Dose zeigen lassen.
Da dann nachlesen, ob das Mittel wirklich farblos ist
UND den Namen des Mittelchen notieren.
Bei Tec nachfragen, ob dann auch dieses Mittel so vorgesehen ist.
Wenn es das falsche (von tec nicht vorgesehene Mittel) war, Nachbesserung verlangen.
Da braucht es dann auch keinen Gutachter oder Anwalt.
LG Peter
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- Langertriumph
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- Registriert: 14. Jun 2009, 13:44
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Hallo bonny
Nachbessern ....Na Ja würde für mich bei der Firma definitiv nicht mehr in Frage kommen.
Er hat dir beim Einbau der SOG zu einem Wasserschaden verholfen, und versucht dich zu Betrügen, indem er Arbeiten berechnen wollte die nicht durchgeführt wurden. Dann kommt noch erschwerend dazu, das man dir erzählen wollte der Unterbodenschutz sei durchsichtig. Vertrauen kann man dieser Werkstatt wohl eher nicht.
Also ich wär mit dem Laden durch.
Nachbessern ....Na Ja würde für mich bei der Firma definitiv nicht mehr in Frage kommen.
Er hat dir beim Einbau der SOG zu einem Wasserschaden verholfen, und versucht dich zu Betrügen, indem er Arbeiten berechnen wollte die nicht durchgeführt wurden. Dann kommt noch erschwerend dazu, das man dir erzählen wollte der Unterbodenschutz sei durchsichtig. Vertrauen kann man dieser Werkstatt wohl eher nicht.
Also ich wär mit dem Laden durch.
Bis denne
VLG Rosi (Maus) & Thomas (Langer)
Niesmann-Bischoff 8000 I
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- Ruhrpottrecke
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- Wohnort: Essen
- Kontaktdaten:
Nein, eine Nachbesserung kommt nicht in Frage. Wir werden zwar nachbessern lassen, aber nicht bei diesem Händler! Lieber tragen wir die Kosten und kürzen erst mal die Rechnung. SOG und Einbau wird bezahlt, sofern die Feuchtigkeitsmessung in Ordnung ist.
Der Rest wird einbehalten für nicht fachgerecht geleistete Arbeiten, Unkosten unsererseits durch zusätzliches heizen, mehrmalige Anfahrten.
Mal sehen, wie Cheffe reagiert. Schriftverkehr und gemachte Fotos sollten eigentlich ausreichen, wenn der Herr die ausstehende Rechnung einklagen möchte.
LG bonny
Der Rest wird einbehalten für nicht fachgerecht geleistete Arbeiten, Unkosten unsererseits durch zusätzliches heizen, mehrmalige Anfahrten.
Mal sehen, wie Cheffe reagiert. Schriftverkehr und gemachte Fotos sollten eigentlich ausreichen, wenn der Herr die ausstehende Rechnung einklagen möchte.
LG bonny
- Langertriumph
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Unglaublich! Ich würde mich auch nicht damit abspeisen lassen, das er für Schaden der noch entstehen sollte aufkommt!! Was ist, wenn das ganze erst in ein oder zwei Jahren zum Vorschein kommt? Man will ja keinem was unterstellen, aber was ist, wenn die Firma bis dahin vielleicht Insolvenz ist oder der Chef wechselt? Dann weiß wieder keiner was...ich würde mich auch nicht so abspeisen lassen.
Allerdings hat die Firma das Recht auf Nachbesserung
Ich drücke euch die Daumen, das noch alles gut wird und zu euerer Zufriedenheit erledigt wird!!
Liebe Grüße
Gabi
Allerdings hat die Firma das Recht auf Nachbesserung
Ich drücke euch die Daumen, das noch alles gut wird und zu euerer Zufriedenheit erledigt wird!!
Liebe Grüße
Gabi
"Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet"
Rein rechtlich: Wenn die autorisierte Fachwerkstatt, beweisbar, etwas nicht oder falsch gemacht hat, teilt man das
per Einschreiben mit Rückschein der Firma mit. Einen Nachbesserungsversuch muss man gestatten, ansonsten behält die Rechnung
ihre Gültigkeit. Ohne konkreten Grund/Beweis (Betrug) kann man nicht ohne weiteres ... ab da wird's schwierig
--------------------
Einen farblosen Unterbodenschutz kenne ich nicht, sehrwohl aber einen "farblosen" Schutzwachs und der ist sehr gut.
Vorausgesetzt die Sache wird fachgerecht gemacht. Ab hier halte ich mich, ohne Fakten, aus dem U-Schutz raus.
--------------------
Was ich aber garnicht kapiere, wie ER es geschafft hat beim SOG-Einbau Wasser in's Spiel zu bringen?
Zum testen braucht man doch nur den Cassetten-Schieber zu betätigen.
Eingebaut wird ein gimpliger Microschalter (Schieberanschlag) und einen Adapter für den Stinkluft-Schlauch und den
Schlauch dann je nach Austrittswunsch, nach oben, der Seite, oder durch den Boden verlegen. Da würden mir Bilder gut
weiter helfen.
---------------------
Kurz noch ein Tip für SOG Selbermacher: Wenn der Schlauch zur Seite oder über's Dach geht:
Unbedingt vollständig mit Steigung verlegen. Durch Schwitzwasser baut man sich sonst einen Siphon und dem Ventilator
vergeht das Pusten.
(at ) bonny, so einen Mist gönnt man keinem, aber taktisch vorgehen ist besser, als "gut gemeinter" Rat
per Einschreiben mit Rückschein der Firma mit. Einen Nachbesserungsversuch muss man gestatten, ansonsten behält die Rechnung
ihre Gültigkeit. Ohne konkreten Grund/Beweis (Betrug) kann man nicht ohne weiteres ... ab da wird's schwierig
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Einen farblosen Unterbodenschutz kenne ich nicht, sehrwohl aber einen "farblosen" Schutzwachs und der ist sehr gut.
Vorausgesetzt die Sache wird fachgerecht gemacht. Ab hier halte ich mich, ohne Fakten, aus dem U-Schutz raus.
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Was ich aber garnicht kapiere, wie ER es geschafft hat beim SOG-Einbau Wasser in's Spiel zu bringen?
Zum testen braucht man doch nur den Cassetten-Schieber zu betätigen.
Eingebaut wird ein gimpliger Microschalter (Schieberanschlag) und einen Adapter für den Stinkluft-Schlauch und den
Schlauch dann je nach Austrittswunsch, nach oben, der Seite, oder durch den Boden verlegen. Da würden mir Bilder gut
weiter helfen.
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Kurz noch ein Tip für SOG Selbermacher: Wenn der Schlauch zur Seite oder über's Dach geht:
Unbedingt vollständig mit Steigung verlegen. Durch Schwitzwasser baut man sich sonst einen Siphon und dem Ventilator
vergeht das Pusten.
(at ) bonny, so einen Mist gönnt man keinem, aber taktisch vorgehen ist besser, als "gut gemeinter" Rat
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