Moin,
ich habe mal eine Frage:
In meiner Zulassung steht: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen, Wohnmobil
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 3,85 t, also über3,5 t
Heißt das, das das dann laut StVO nicht als LkW gilt, die magische Grenze von 3.5 t für LkW also nicht gilt?
Wer weiß darüber Bescheid?
LkW oder nicht?
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LkW oder nicht?
LG
Hartmut
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Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
Hartmut
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Nach dem ab dem 01.10.2005 gültigen Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M1 (zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge) eingestuft.
Nur wenn da PERSONENKRAFTWAGEN steht, ist es ein PKW im Sinne der StVO.
Fz.Z.PERS.BEF (Fahrzeug zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen) als Eintrag klingt zwar fast wie PKW, ist es aber nicht.
Es gilt die Regelung wie LKW! Außer den 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr., befristet zunächst bis Ende 2009.
Nur wenn da PERSONENKRAFTWAGEN steht, ist es ein PKW im Sinne der StVO.
Fz.Z.PERS.BEF (Fahrzeug zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen) als Eintrag klingt zwar fast wie PKW, ist es aber nicht.
Es gilt die Regelung wie LKW! Außer den 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr., befristet zunächst bis Ende 2009.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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Das was umgangssprachlich immer wieder als LKW Regelung bezeichnet wird, gilt in D für Fahrzeuge mit einem zGg >3,5 to die kein Bus oder PKW sind - also wie bereit dargestellt auch für WoMo.
Das hat seine Nachteile (Überholverbot), aber auch seine Vorteile (BAB-Parkplätze).
In Österreich gibt es übrigend auch das LKW-Piktogramm. Dort gilt es jedoch ausschließlich für Fahrzeuge die zum Lastentransport zum Verkehr zugelassen wurden und somit nicht für WoMo > 3,5 to (z.B. Durchfahrtsverbot alte Brennerstraße).
Stephan
Das hat seine Nachteile (Überholverbot), aber auch seine Vorteile (BAB-Parkplätze).
In Österreich gibt es übrigend auch das LKW-Piktogramm. Dort gilt es jedoch ausschließlich für Fahrzeuge die zum Lastentransport zum Verkehr zugelassen wurden und somit nicht für WoMo > 3,5 to (z.B. Durchfahrtsverbot alte Brennerstraße).
Stephan
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