Info für Frankreich
Info für Frankreich
http://www.svg-nordrhein.de/hauptnaviga ... a-ecotaxe/
Ich finde diesen Artikel sehr interessant.
Was meint Ihr ???
Gruß
Viola
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Viola
Viele Menschen wissen,dass sie unglücklich sind.Aber noch mehr Menschen wissen nicht,dass sie glücklich sind.
Albert Schweizer
Albert Schweizer
- Fliegenpups
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- Wohnort: D-23795 Klein Rönnau
Hallo Viola,
vielen Dank für den link. Das sind ja echt interessante Neuigkeiten für unser Lieblingsurlaubsland.
Wir fallen dann ja wohl unter: Personenfahrzeuge !
Oder sind "Freizeitfahrzeuge" oder wie immer man auch WoMos nennen mag etwas anderes ?
Gruß
Henning
vielen Dank für den link. Das sind ja echt interessante Neuigkeiten für unser Lieblingsurlaubsland.
Wir fallen dann ja wohl unter: Personenfahrzeuge !
Oder sind "Freizeitfahrzeuge" oder wie immer man auch WoMos nennen mag etwas anderes ?
Gruß
Henning
So wie es aussieht, guck ich mit Hennes noch ganz lange 1. Liga
Hallo Harti,
da steht:
Steuerbefreite Fahrzeuge sind:
■Personenfahrzeuge
■Busse
■Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten
■landwirtschaftliche Fahrzeuge
■Militärfahrzeuge: Alle europäischen Fahrzeuge aus allen europäischen Ländern sind von der Ecotaxe befreit.
Haste Dein Womo aufgelastet und mit 'ner Kanone ausgestattet?
Gruß
Günther
da steht:
Steuerbefreite Fahrzeuge sind:
■Personenfahrzeuge
■Busse
■Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten
■landwirtschaftliche Fahrzeuge
■Militärfahrzeuge: Alle europäischen Fahrzeuge aus allen europäischen Ländern sind von der Ecotaxe befreit.
Haste Dein Womo aufgelastet und mit 'ner Kanone ausgestattet?
Gruß
Günther
Dethleffs Advantage T 6951
Info für Frankreich
Hallo
und danke für diese Info !!
Habe gerade mit einer Dame der SVG telefoniert.
Demnach gelten die Bestimmungen auch für ausländische Wohnmobile
mit einem zul. Gesamtgewicht von über 3,5 to.
Natürlich nur für die ausgewiesenen Mautstrecken.
Siehe hier:
http://ecotaxe.dgserver54.de/fileadmin/ ... -Karte.pdf
Anbei noch ein Link:
http://www.ecomouv.com/de/vehicules-ass ... assujettis
Gruß
Frankia
und danke für diese Info !!
Habe gerade mit einer Dame der SVG telefoniert.
Demnach gelten die Bestimmungen auch für ausländische Wohnmobile
mit einem zul. Gesamtgewicht von über 3,5 to.
Natürlich nur für die ausgewiesenen Mautstrecken.
Siehe hier:
http://ecotaxe.dgserver54.de/fileadmin/ ... -Karte.pdf
Anbei noch ein Link:
http://www.ecomouv.com/de/vehicules-ass ... assujettis
Gruß
Frankia
Auf dem hinweg nach Spanien haben wir durch Frankreich 140€ Maut bezahlt, ein Teilstück 69€, letztes Jahr die selbe Strecke noch 43€ . Die sind ganz schön teuer geworden.
Zurück sind wir ohne Maut, geht auch, dauert aber länger, haben 2x Übernachtet, schönes Land, hat Spass gemacht.
Zurück sind wir ohne Maut, geht auch, dauert aber länger, haben 2x Übernachtet, schönes Land, hat Spass gemacht.
Hymer Tramp 678
Bj. 2012, 7,50m, 150 PS
Eigenes Fahrrad und 2x geimpft
Funbike in mattschwarz
Bj. 2012, 7,50m, 150 PS
Eigenes Fahrrad und 2x geimpft
Funbike in mattschwarz
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- Beiträge: 4
- Registriert: 28. Mai 2013, 09:59
- Wohnort: Marl
- Kontaktdaten:
In den FAQ steht aber eindeutig, dass hiermit nur Fahrzeuge zum Gütertransport gemeint sind:
Zitat:
Steuerpflichtig sind alle Gütertransportfahrzeuge, ob leer oder beladen, allein oder Fahrzeuge mit Anhänger, die in Frankreich oder im Ausland zugelassen sind, deren zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt und die die 15.000 km des steuerpflichtigen Straßennetzes benutzen.
Zitat Ende
Somit sind Wohnmobile >3,5 t nicht davon betroffen
Zitat:
Steuerpflichtig sind alle Gütertransportfahrzeuge, ob leer oder beladen, allein oder Fahrzeuge mit Anhänger, die in Frankreich oder im Ausland zugelassen sind, deren zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt und die die 15.000 km des steuerpflichtigen Straßennetzes benutzen.
Zitat Ende
Somit sind Wohnmobile >3,5 t nicht davon betroffen
Die Welt ist zu schön, um darüber hinwegzufliegen
Gruß
Peter
Gruß
Peter
- Fliegenpups
- Senior Member
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- Wohnort: D-23795 Klein Rönnau
Moin Peter,klauspeter29 hat geschrieben:In den FAQ steht aber eindeutig, dass hiermit nur Fahrzeuge zum Gütertransport gemeint sind:
Zitat:
Steuerpflichtig sind alle Gütertransportfahrzeuge, ob leer oder beladen, allein oder Fahrzeuge mit Anhänger, die in Frankreich oder im Ausland zugelassen sind, deren zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt und die die 15.000 km des steuerpflichtigen Straßennetzes benutzen.
Zitat Ende
Somit sind Wohnmobile >3,5 t nicht davon betroffen
so verstehe ich die FAQ auch. Mein WoMo dient jedenfalls dem Personentransport auch wenn es schwerer ist als 3,5to.
Gruß
Henning
So wie es aussieht, guck ich mit Hennes noch ganz lange 1. Liga
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- Beiträge: 48
- Registriert: 1. Aug 2013, 07:09
- Wohnort: Mainz
Das ist ganz klar in Frankreich geregelt:
Ein Wohnmobil ist dort kein LKW und außerdem auch nicht für den Gütertransport zuständig.
Bedeutet:
auch Ü3,5 -keine Ecotax
...bedeutet übrigens auch das die Schilder die die Durchfahrt für LKW verbieten, anders als in Deutschland, für WoMo nicht gelten.
Das ist sehr wichtig wenn man in der Normandie und Bretagne an der Küste lang fährt. Hier ist fast jedes Dorf mit einem LKW-Verbots-Schild bestückt.
Gruß Ralf
Ein Wohnmobil ist dort kein LKW und außerdem auch nicht für den Gütertransport zuständig.
Bedeutet:
auch Ü3,5 -keine Ecotax
...bedeutet übrigens auch das die Schilder die die Durchfahrt für LKW verbieten, anders als in Deutschland, für WoMo nicht gelten.
Das ist sehr wichtig wenn man in der Normandie und Bretagne an der Küste lang fährt. Hier ist fast jedes Dorf mit einem LKW-Verbots-Schild bestückt.
Gruß Ralf
Info für Frankreich
Hallo,
bezugnehmend auf meinen Beitrag vom 01.08.13 und die Folgebeiträge hätte mir ja dann die Dame (Frau Wirz) vom SVG eine völlig falsche Auskunft erteilt.
Meine Anfrage bezog sich bewußt auf unser Wohnmobil, das ein zul. Gesamtgewicht von 4 to hat.
Demnach muß ich mir an der französischen Grenze eine Ecotaxe-Box besorgen, wenn ich bestimmte Straßen benutzen will. So die Auskunft von Frau Wirz, Tel.: 0211 / 7347218. Werde ich ohne "Box" auf besagten Straßen erwischt, droht mir eine Geldstrafe von 750,-Euro !!!
Das werde ich abklären !!!! Bin mal gespannt !!!
Gruß
Frankia
bezugnehmend auf meinen Beitrag vom 01.08.13 und die Folgebeiträge hätte mir ja dann die Dame (Frau Wirz) vom SVG eine völlig falsche Auskunft erteilt.
Meine Anfrage bezog sich bewußt auf unser Wohnmobil, das ein zul. Gesamtgewicht von 4 to hat.
Demnach muß ich mir an der französischen Grenze eine Ecotaxe-Box besorgen, wenn ich bestimmte Straßen benutzen will. So die Auskunft von Frau Wirz, Tel.: 0211 / 7347218. Werde ich ohne "Box" auf besagten Straßen erwischt, droht mir eine Geldstrafe von 750,-Euro !!!
Das werde ich abklären !!!! Bin mal gespannt !!!
Gruß
Frankia
Info für Frankreich
Hallo,
bezüglich der Einführung einer Ecotaxe-Box in Frankreich habe ich heute eine andere SVG-Niederlassung angerufen.
Von der Dame am Telefon erhielt ich sehr fundierte und detaillierte rechtliche Auskünfte.
Will es kurz fassen:
Die Ecotaxe-Box bzw. die Maut auf bestimmten National- bzw. Landstrassen in Frankreich gelten nur für den Gütertransport und nicht für den Personentransport.
Also: Wohnmobile, Busse und Caravangespanne (egal welches zul. Gesamtgewicht diese Fahrzeuge bzw. Gespanne auch haben) sind von der neuen Maut ausgenommen.
Für die Autobahnen in Frankreich gelten die bisherigen Regelungen.
Gruß
Frankia
PS: Aufgrund häufiger Anfragen von Wohnmobilisten will man die Internetseite nachbessern, um Mißverständnisse auszuräumen.
bezüglich der Einführung einer Ecotaxe-Box in Frankreich habe ich heute eine andere SVG-Niederlassung angerufen.
Von der Dame am Telefon erhielt ich sehr fundierte und detaillierte rechtliche Auskünfte.
Will es kurz fassen:
Die Ecotaxe-Box bzw. die Maut auf bestimmten National- bzw. Landstrassen in Frankreich gelten nur für den Gütertransport und nicht für den Personentransport.
Also: Wohnmobile, Busse und Caravangespanne (egal welches zul. Gesamtgewicht diese Fahrzeuge bzw. Gespanne auch haben) sind von der neuen Maut ausgenommen.
Für die Autobahnen in Frankreich gelten die bisherigen Regelungen.
Gruß
Frankia
PS: Aufgrund häufiger Anfragen von Wohnmobilisten will man die Internetseite nachbessern, um Mißverständnisse auszuräumen.
- Fliegenpups
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