Dies hab ick gerade bei einer Versicherung in den " Besonderen Hinweisen" gelesen: Besondere Hinweise:grafluemmel hat geschrieben:Das mag ja sein, jedoch stellt sich mir die Frage, wie das mit der Selbstbeteiligung aussieht, ist das in der normalen SB enthalten oder haben die ne extra klausel?????P+V hat geschrieben:Hallo Lars,
Bei Nichtreparatur eines Hagelschadens gilt die Obergrenze von 202 € je QM.
Also nochmal genau hinsehen.
Gruß
Volker
Bei der Basler ist diese dann 500,-€, das Angebot der Accura sagte mir 1500,- € usw....
Finde schon das dies ein wichtiger punkt ist!!!!
1. Versicherte Kaskoschäden werden unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung
(SB) zu 100 % erstattet (Ausnahme: Elementarschäden)! 2.1 Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmung- oder Blitzschlagschäden (Elementarschäden) gilt eine Selbstbeteiligung von € 1.500 je Schadenfall, es sei denn, die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung liegt höher.
Und das obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine andere Summe steht....
Von daher ist dies für mich schon interessant wie die GVV das händelt!!!!