Moin,
aus gegebenen Anlass möchte ich Euch bitten keine Zitate, Gedichte, Bilder usw. die nicht von Euch persönlich verfasst wurden, oder von denen Ihr die Vollmacht zur Verwendung besitzt, hier zu veröffentlichen.
Nicht jeder Rechteinhaber möchte das seine Texte, Bilder etc. unkontrolliert im Netz weitergegeben werden. Zur Nutzung muss immer die Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen!
Texte, Bilder die aus euer eigenen "Feder" stammen könnt ihr bedenkenlos posten
Beiträge die gegen das Urheberrecht verstoßen können den Administratoren und den Moderatoren per PN oder E-Mail gemeldet werden. Wir werden dann diese Beiträge einsehen und ggfls. löschen. Bitte versteht diese Maßnahme nicht als Überwachung eines Einzelnen oder Einschränkung der persönlichen Freiheit eines jeden Mitglieds, es dient nur der Rechtssicherheit im Forum.
Die Administratoren / Moderatoren werden diesbezügliche Meldungen streng vertraulich behandeln und weder Namen noch betreffende Beiträge veröffentlichen.
Urheberrecht (e) ..... beachten
-
- Administrator
- Beiträge: 486
- Registriert: 27. Sep 2006, 12:21
- Wohnort: Breidenbach
Urheberrecht (e) ..... beachten
Campergruß
Administrator
Administrator
-
- Administrator
- Beiträge: 486
- Registriert: 27. Sep 2006, 12:21
- Wohnort: Breidenbach
Um nochmals die rechtliche Situation zu erläutern:
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
So extrem wird das Urherberrecht ausgelegt:
Prinzipiell kann auch bereits eine, aus nur wenigen Wörtern bestehende, Redewendung ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 I Nr.1 UrhG darstellen. Zwar muss die individuelle Form eines Schriftwerkes sich, um den urheberrechtlichen Schutz zu erreichen, vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten unterscheiden (BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm). Jedoch, bei Schriftwerken wird schon der wortgetreue Nachdruck auch kleinster Ausschnitte in der Regel eine Urheberrechtsverletzung darstellen, weil die Möglichkeiten, einen Gedankeninhalt in eine sprachliche Form zu bringen, so mannigfaltig sind, dass die gewählte Formgebung zumeist eine dem geistigen Schaffen entspringende individuelle Prägung aufweisen wird.
Link zum Artikel: http://openpr.de/news/152543/Karl-Valen ... r-vor.html
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
So extrem wird das Urherberrecht ausgelegt:
Prinzipiell kann auch bereits eine, aus nur wenigen Wörtern bestehende, Redewendung ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 I Nr.1 UrhG darstellen. Zwar muss die individuelle Form eines Schriftwerkes sich, um den urheberrechtlichen Schutz zu erreichen, vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten unterscheiden (BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm). Jedoch, bei Schriftwerken wird schon der wortgetreue Nachdruck auch kleinster Ausschnitte in der Regel eine Urheberrechtsverletzung darstellen, weil die Möglichkeiten, einen Gedankeninhalt in eine sprachliche Form zu bringen, so mannigfaltig sind, dass die gewählte Formgebung zumeist eine dem geistigen Schaffen entspringende individuelle Prägung aufweisen wird.
Link zum Artikel: http://openpr.de/news/152543/Karl-Valen ... r-vor.html
Campergruß
Administrator
Administrator
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste