Vertragswerkstätten nicht mehr verpflichtend für Garantie

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rieckmann
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Vertragswerkstätten nicht mehr verpflichtend für Garantie

#1 Beitrag von rieckmann » 28. Jul 2010, 22:31

Hallo,

damit die Garantie bei Neuwagen nicht erlöscht, braucht man nun nicht mehr teure Vertragswerkstätten bei Inspektionen und Reparaturen in Anspruch nehmen.

siehe hier !

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/ ... pakt_1.jsp

Gruß
Fred :D
Viele WoMo-Grüße aus Winsen
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freetec598
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#2 Beitrag von freetec598 » 29. Jul 2010, 07:35

Hallo Fred,

erstmal herzlichen Dank für Deinen Tip.
Nun kommt gleich wieder der Bedenkenträger in mir:
Was macht die freie Werkstatt, wenn mein FORD nicht mehr richtig zieht?
Haben die auch die Möglichkeit, Fehler in den Steuergeräten auszulesen und auch zu beheben.
Haben die das richtige Werkzeug?
Wenn Teile defekt sind, greift da wirklich die 2 oder 3 jährige Garantie?
Z.B. bei der Rostvorsorge?
Was bleibt dann noch für die Freien?
Ölwechsel, Bremsen,Auspuff, OK.Ist ja auch schon was. Aber sonst ?
Also ich bin da etwas skeptisch, auch weil ich von nix ne Ahnung habe.
Anderseits habe ich gerade in einem großen Ford-Forum gelesen, wie die Kunden da bei den Ford-Händlern abgezockt werden.
Da werden mehrmals hintereinander AGR-Ventile gewechselt, für horrendes Geld Turbolader gewechselt und so weiter, wo es das alles gar nicht bräuchte, wo man mit viel kleinerem Aufwand alles wieder funktionstüchtig machen könnte.
Bringt aber deutlich weniger Geld in die Kasse.

lg
peter
Zuletzt geändert von freetec598 am 29. Jul 2010, 12:06, insgesamt 1-mal geändert.
Servus
Peter
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bonny

#3 Beitrag von bonny » 29. Jul 2010, 08:15

wie sieht es dabei mit der Dichtigkeitsprüfung aus?
Bei einer normalen während der Garantiezeit?
Wir haben z.B. von unserem Händler 6 ! Jahre ausgehandelt.
Das wird wohl nicht woanders machbar sein, denke ich. Ist ja eben von diesem Händler unterschrieben.

LG bonny

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rieckmann
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#4 Beitrag von rieckmann » 29. Jul 2010, 10:00

Hallo,
das ist wohl ein sensibles Thema.
Im Internet war es der einzige Text den ich über diese neue Regelung gefunden habe.
Mich würde auch mal der originale Gesetzestext interessieren.

Hier einmal der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Sicherlich haben freie Werkstätten nicht immer die Fahrzeugspezifischen Testgeräte und Werkzeuge.

Aber bei ganz normalen Inspektionen kann man doch freie Werkstätten nehmen.

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass meine Fiat Werkstatt auch nur so weit arbeitet, wie es das Werkstatthandbuch hergibt !
Also wenn mal ein Problem auftritt, welches nicht im Handbuch steht, zuckt der Meister auch nur mit den Schultern.

Gerade bei solchen Arbeiten geben sich die freien Werkstätten mehr Mühe.

Wie es nun bei der Dichtigkeitsgarantie aussieht, weis ich auch nicht.
Greift der oben genannten Text auch bei Dichtigkeitsgarantie ???

Gruß
Fred:D
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rieckmann
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#5 Beitrag von rieckmann » 29. Jul 2010, 10:16

Habe doch noch was gefunden !

http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2 ... u-regelung


Das ist wohl ein Bestandteil der "Neuregelung der Kfz-GVO" !!!


Hier Bericht vom ADAC

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Repar ... t.asp?TL=2


Gruß
Fred:D
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