Hallo,
das ist wohl ein sensibles Thema.
Im Internet war es der einzige Text den ich über diese neue Regelung gefunden habe.
Mich würde auch mal der originale Gesetzestext interessieren.
Hier einmal der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Sicherlich haben freie Werkstätten nicht immer die Fahrzeugspezifischen Testgeräte und Werkzeuge.
Aber bei ganz normalen Inspektionen kann man doch freie Werkstätten nehmen.
Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass meine Fiat Werkstatt auch nur so weit arbeitet, wie es das Werkstatthandbuch hergibt !
Also wenn mal ein Problem auftritt, welches nicht im Handbuch steht, zuckt der Meister auch nur mit den Schultern.
Gerade bei solchen Arbeiten geben sich die freien Werkstätten mehr Mühe.
Wie es nun bei der Dichtigkeitsgarantie aussieht, weis ich auch nicht.
Greift der oben genannten Text auch bei Dichtigkeitsgarantie ???
Gruß
Fred:D