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von frigo » 8. Aug 2007, 14:37
Hallo an Alle,
vor unserem Urlaub ist uns hinten einer draufgefahren, also hat die Werkstatt den Unfall provisorisch gerichtet und nun, nach dem Urlaub, gerichtet (zusammen mit unserem anderen Urlaubsschaden, anderer Versicherungsfall, hatte ich schon an anderer Stelle hier gepostet). Statt der provisorischen Reparatur hätten wir das Auto auch in der Werkstatt lassen können und einen Ersatzwagen für den Zeitraum bekommen können. Ich versuche mal, das Telefonat mit der Versicherung des Unfallverursachers (Allianz) zu zitieren, Einstieg nach der Schilderung des Vorfalls:
Allianz: natürlich bekommen Sie von uns einen Ersatzwagen, kein Problem, steht Ihnen ja zu.
Ich: Allerdings haben wir ein Wohnmobil, mit dem wir jetzt in Urlaub fahren wollten.
A: Tja, Wohnmobile gibt es nicht als Ersatzwagen.
I: Wir haben aber einen großen Platzbedarf.
A: Kein Problem, ich gebe Ihnen einen Mercedes Sprinter.
I: Damit haben wir aber immer noch keinen Schlafplatz unterwegs.
A: Da kann ich Ihnen auch nicht helfen.
I: Was wäre eigentlich, wenn die Werkstatt den Schaden schon längst in unserer Abwesenheit behoben hat, wir aber immer noch mit dem Sprinter durch Italien kurven ?
A: Kein Problem, dann berechnen wir Ihnen eben die überzähligen Tage.
I: Nein danke, wie wäre es denn mit einer provisorischen Reparatur, dass das Womo verkehrssicher und fahrbereit wäre und die reguläre Reparatur dann nach dem Urlaub ?
A: Moment mal... (berät sich mit einem Kollegen im Hintergrund), kein Problem, so können wir es auch machen.
I: Dann würde ich ja auf einen Ersatzwagen verzichten, was erstatten Sie mir dann pro Tag ?
A: 10 bis 66 Euro pro Tag.
I: Geht es auch genauer ?
A: Tja, für Wohnmobile fehlt uns die Berechnungsgrundlage, also 26 Euro am Tag.
I: moment mal, sagten Sie nicht gerade, Sie hätten keine Berechnungsgrundlage ?
A: Genau.
I: Und wie kommen Sie dann auf 26 Euro ?
A: Ein Schätzwert.
I: Aha, also unabhängig davon, ob mein Womo nun 7.000 Euro, oder 200.000 Euro wert ist ?
A: Genau.
I: Aha, in Ordnung, dann lasse ich erst einmal die provisorische Reparatur machen und melde mich nach dem Urlaub noch einmal.
A: Wieso wollen Sie sich noch mal melden ?
I: Dann nehme ich mir mal sehr viel Zeit, in der Sie mir Ihre Berechnungsgrundlage mal erklären können.
A: Glauben Sie etwa, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht ?
I: Das habe ich nicht gesagt.
Also, das Telefonat, dass ich der Allianz angedroht habe, steht noch aus, das Auto ist mittlerweile repariert. Ich warte jetzt auf die schriftliche Bestätigung der Werkstatt, wie lange die eigentliche Reparatur gedauert hat, denn durch meinen zweiten Schaden, den ich über meine eigene Versicherung abrechne (der ja zusammen mit dem ersten Unfall repariert wurde), habe ich ein wenig den Überblick verloren. Den Überblick verloren habe ich außerdem dadurch, dass das kaputte GFK - Heckteil und der Rückfahrwarner 6 Tage Lieferzeit hatten und das Fenster (2. Schaden) satte 13 Tage Lieferzeit. Laut Auskunft der Werkstatt war das noch eine schnelle Lieferung von einem Wohnmobilhersteller.
Nun bin ich ja mal gespannt, wie Ihr meinen Fall findet, insbesondere was Ihr von der Ausfallberechnung haltet...
Viele Grüße Sönke